Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 258/09

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.10.2008 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln – 12 Ca 2535/08 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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