Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 167/09

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2009 – 4 BV 40/08 – abgeändert:

Der Streitwert für das Beschlussverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.


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