Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 SaGa 9/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.04.2009 – 1 Ga 24/09 – abgeändert und die Anträge des Klägers werden zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3 zu tragen.


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