Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 TaBV 20/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.10.2008, Aktenzeichen 12 BV 279/08 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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