Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 480/09

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.03.2009 – 6 Ca 381/08 abgeändert und das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.02.2009 – 7 Ca 1310/08 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wie folgt gefasst:

  • 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 20.03.2008 nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.088,92 € brutto abzüglich 3.632,82 € netto übergegangener Ansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen.

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, weitere 18.074,41 € brutto abzüglich auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener 6.190,06 € netto an die Klägerin zu zahlen.

  • 4. Die Widerklage wird abgewiesen.

  • 5. Es wird festgestellt, dass die Klägerin gegenwärtig nicht verpflichtet ist, im Werk I der Beklagten zu arbeiten.

  • 6. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

  • 7. Die Revision wird nicht zugelassen.


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