Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 721/09

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.03.2009 – 7 Ca 10146/08 – wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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