Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 839/09

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.05.2009 – 8 Ca 7366/08 – teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab dem 01.10.2008 Vergütung nach der VG III der Anlage 1 a zum BAT/EG 11 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin ¾ und die Beklagte ¼.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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