Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 13 Sa 949/09

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.06.2009 – 12 Ca 469/09 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Arbeitszeit des Klägers von derzeit 75 % auf eine tarifliche Vollzeitstelle ab dem 01.01.2009 zuzustimmen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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