Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 603/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.03.2009 in Sachen 10 Ca 8298/08 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Lohn für den Monat September 2008 in Höhe von 2.691,80 € brutto abzüglich Schadensersatz in Höhe von 800,00 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 sowie weitere 2.973,45 € brutto an Überstundenvergütung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Kläger. Von den Kosten der Berufungsinstanz haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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