Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 413/09

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 5. November 2009 – 17 Ca 8761/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Streitwert: EUR 10.000,00.


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