Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 437/09

Tenor

1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird

der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln

vom 5. November 2009 – 12 Ca 4574/09 – aufgehoben.

2. Beschwerdewert: EUR 700,00.


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