Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 Ta 106/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.03.2010

– 10 Ca 4222/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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