Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 1311/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 25.06.2009 in Sachen 4 Ca 276/09 G abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Gehalt für Dezember 2008 in Höhe von 3.442,81 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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