Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 1516/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2009 – 11 Ca 9909/08 – teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, mit dem Kläger die von der D mit dem Kläger abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarung vom 23.11.2006 fortzuführen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 1/8 und der Kläger 7/8.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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