Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 770/10

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 16.03.2010

– 5 Ca 1792/09 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger Kopien der Arbeitszeitaufzeichnungen für den Zeitraum vom 01.08.2008 bis 31.01.2009 herauszugeben.

2. Die weitergehende Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 97 % und die Beklagte zu 3 % zu tragen.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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