Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 270/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2010 teilweise abgeändert. Der Kläger hat bei einem einzusetzenden Einkommen von 232,08 € ab Antragstellung monatliche Raten in Höhe von 75,00 € zu zahlen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühren werden auf die Hälfte ermäßigt.


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