Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 341/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird

der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeits-

gerichts Köln vom 13.08.2010 abgeändert:

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz ab

dem 21.09.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt

und Rechtsanwältin S-P aus F

zu den Bedingungen eines ortsansässigen An-

walts als Prozessbevollmächtigte beigeordnet.

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt mit

der Maßgabe, dass der Kläger bei einem

einzusetzenden Einkommen in Höhe von 365,60 €

eine monatliche Rate in Höhe von 135,00 € ab dem

21.09.2010 zu zahlen hat.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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