Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 942/10

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2010 – 4 Ca 10423/08 – insoweit abgeändert, als die Klage gegen die

Beklagte zu 2) abgewiesen wird.

2. Die Berufung des Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/9 und der Beklagte zu 1) zu 8/9. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) im Berufungsverfahren werden allein dem Kläger auferlegt.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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