Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 409/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.09.2010 – 3 Ca 12080/09 - abgeändert:

1. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Köln verwiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

3. Der Beschwerdewert wird auf 19.800,00 € festgesetzt.

4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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