Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 21/11

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen

den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28. Dezember 2010 – 8 Ga 146/10 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Streitwert: EUR 12.500,00.


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