Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 368/10

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.10.2010 teilweise abgeändert:

Der Streitwert für das Verfahren wird auf 37.908,24 €, der Streitwert für den Vergleich auf 40.408,24 € festgesetzt.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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