Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 3 Sa 1436/10

Tenor

  • 1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.09.2010 – 5 Ca 942/10 – abgeändert und die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • 3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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