Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1413/10

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn - 3 Ca 1615/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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