Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 481/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.12.2008 in Sachen

3 Ca 407/08 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Überstundenvergütung 4.269,16 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Überstundenklage wird abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 70 % und die Beklagte 30 % zu tragen.

Von den Kosten der Berufungsinstanz fallen dem Kläger 1/3 und der Beklagten 2/3 zur Last.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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