Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1399/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.08.2010 – 6 Ca 5316/10 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen, die im Arbeitsvertrag vom 02.03.2007 zwischen der Klägerin und der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der D, vereinbart waren.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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