Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 213/11

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Juni 2011 –5 BV 281/10– dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert EUR 154.723,20 beträgt.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.


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