Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 394/11

Tenor

1. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.10.2010 – 9 Ca 256/10 – wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger über die zuerkannten EUR 2.496,91 nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 hinaus weitere EUR 6.662,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2010 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des erstinstanzlichen und des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.


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