Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Ta 165/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.04.2011 wird zurückgewiesen.


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