Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1561/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.11.2010 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg

– 6 Ca 2145/10 – teilweise abgeändert:

1. Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis besteht, in dem die Klägerin als Justizbeschäftigte gemäß Vergütungsgruppe V c BAT / nunmehr TV-L Entgeltgruppe 8 beim Amtsgericht S einzusetzen ist.

2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird zugelassen.


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