Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 12/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Prozesskostenhilfe-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.10.2010 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 25.11.2010 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Kläger wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe im Umfang eines weiteren Teilstreitwertes von 1.488,82 € bewilligt, insgesamt somit für einen Teilstreitwert in Höhe von 6.061,40 € (4.572,58 € entsprechend der bereits erfolgten Bewilligung durch das Arbeitsgericht zuzüglich jetzt bewilligter weiterer 1.488,82 €). Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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