Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 208/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2011 (9 Ca 690/11) teilweise abgeändert.

Dem Kläger wird zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen Rechtsanwältin C aus Köln beigeordnet.


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