Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 127/11

Tenor

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2011 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 20.04.2011 wird zurückgewiesen.


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