Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Ta 230/11

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 15.06.2011 – Aktenzeichen 1 Ca 1225/11 – wird abgeändert:

Das Arbeitsgericht Bonn ist für die Anträge zu 1) und 2) aus dem Schriftsatz vom 16.05.2011 sachlich zuständig.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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