Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 1 Ta 214/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss

des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.03.2011 (6 Ca 3440/08)

aufgehoben.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.12.2008 (6 Ca 3440/08) wird teilweise dahingehend abgeändert, dass der Kläger bei einem einzusetzenden Einkommen in Höhe von 593,14 € eine monatliche Rate in Höhe von 225,00 € ab dem 01.09.2011 zu zahlen hat.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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