Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Ta 200/11

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers hin wird der PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.05.2011 abgeändert:

Dem Kläger wird zur erstinstanzlichen Wahrnehmung seiner Rechte antragsgemäß Frau Rechtsanwältin Susanne Leveringhaus aus 50171 Kerpen beigeordnet.

Ansonsten bleiben die Bedingungen der PKH-Bewilligung gemäß Beschluss vom 18.05.2011 unverändert.


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