Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Ta 245/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Verfügungsklägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.07.2011 wird auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.


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