Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 415/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.03.2011 – 6 Ca 2150/10 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Im Übrigen wird der Feststellungsantrag abgewiesen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.991,09 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 01.02.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.


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