Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 TaBV 94/10

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02. September 2010 – 1 BV 5/10 – abgeändert:

a. Der Antrag der Antragstellerin auf Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs wird zurückgewiesen.

b. Auf Antrag des Antragsgegners wird der Antragstellerin aufgegeben, dem Wirtschaftsausschuss die monatlichen Pflegebenchmarkdaten, die die Stellenbesetzung des Pflegedienstes im K in S in Beziehung setzen zu den Pflegebewertungsrelationen des fallpauschalen Systems, und den Pflegedienst des K in S diesbezüglich mit den Pflegediensten der anderen H Kliniken vergleichen, vorzulegen, wobei die Namen und Orte der anderen Kliniken des Konzerns unkenntlich gemacht werden können.

2. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.