Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 440/10

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 17.08.2010 – 16 Ca 2338/07 – gegenstandslos geworden ist.

2. Die Kosten des erledigten Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.871,10 €.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.