Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 9 Ta 350/11

Tenor

1. Die Beschwerde des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom

23. August 2011 – 4 Ca 1471/11 G – wird zurückgewiesen.

2. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert für den Vergleich EUR 29.105,70 beträgt.


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