Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 558/11

Tenor

Der Beklagten wird gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.04.2011 in Sachen 2 Ca 3046/10 G teilweise abgeändert:

Auf den Hilfsantrag der Beklagten hin wird das Arbeitsverhältnis der Parteien zum Ablauf des 28.02.2011 aufgelöst gegen Zahlung einer Abfindung an den Kläger in Höhe von 12.100,-- € brutto.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem arbeitsgerichtlichen Schluss-Urteil vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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