Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 1094/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 13.09.2011 – 8 Ca 5294/11 – abgeändert und festgestellt, dass die monatliche regelmäßige Arbeitszeit des Klägers bei der Beklagten 160 Stunden beträgt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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