Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1036/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.08.2011 – 10 Ca 711/11 – dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus an den Kläger weitere 2.710,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.


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