Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 1248/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.08.2011 – 10 Ca 1976/11 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1.154,20 € brutto zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 7/10 und die Beklagte 3/10 zu tragen. Die zweitinstanzlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.


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