Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 11 TaBV 73/11

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.07.2011 – 3 BV 39/11 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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