Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 1261/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2011 in Sachen20 Ca 4226/11 abgeändert:

1)              Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Flugsicherheitskraft auf dem Flughafen Köln/Bonn im monatlichen Umfang von 160 Stunden tatsächlich zu beschäftigen und zu vergüten.

2)              Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 316,04 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.07.2011 zu zahlen.

3)              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4)              Die Revision wird nicht zugelassen.


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