Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 354/11

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09. Februar 2011 – 9 Ca 8288/10 – abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine rückständige Betriebsrente für die Zeit vom 01. Juli 2008 bis zum 31. Januar 2011 in Höhe von 7.747,83 Euro zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab 01. Februar 2011 eine gegenüber dem von der Beklagten angenommenen Zahlbetrag von 4.964,50 Euro um 249,93 Euro höhere Betriebsrente von insgesamt 5.214,43 Euro zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.


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