Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Ta 47/12

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.01.2012 - 14 Ca 10488/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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