Beschluss vom Landesarbeitsgericht Köln - 10 Ta 364/11

Tenor

Die Ablehnungsgesuche des Klägers vom 25.03.2012, 24.04.2012 und 14.05.2012 betreffend die Richterin am Arbeitsgericht R werden als unzulässig verworfen.

 

Das Ablehnungsgesuch des Klägers vom 28.11.2011 betreffend den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht S wird für unbegründet erklärt.


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