Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 456/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.03.2012 in Sachen5 Ca 265/12 abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Arbeitszeit gemäß § 9 TzBfG mit Wirkung zum 01.11.2011 auf monatlich mindestens 160 Stunden zuzustimmen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 795,96 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins der EZB seit dem 01.02.2012 zu zahlen (Lohndifferenzen für den Zeitraum November 2011 bis Januar 2012).

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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